AUSSERDEM GELTEN FOLGENDE BESTIMMUNGEN

 

ANZAHLUNG

1.Bei Unterzeichnung des Vertrages zahlt der Mieter/die Mieterin dem Vermieter/der Vermieterin eine Anzahlung in Höhe von max. 50% der vereinbarten Gesamtsumme. Die Anzahlung gilt als Vorschuss auf die Miete und wird daher bei der Endabrechnung von der vereinbarten Mietsumme abgezogen. Der restliche Betrag der Miete wird innerhalb des umseitig erwähnten Termins erbeten.

2. Der Vermieter/die Vermieterin ist nach Erhalt der Anzahlung an diesen Vertrag gebunden.


RECHTE UND PFLICHTEN DES VERMIETERS

3. Der Vermieter/die Vermieterin hat sich durch Unterzeichnung dieses Vertrages dazu verpflichtet den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem und einwandfreiem Zustand an den Mieter/die Mieterin zu übergeben.

4. Der Vermieter/die Vermieterin darf das Mietobjekt zu allen üblichen Zeiten in Augenschein nehmen oder durch interessierte neue Mieter besichtigen lassen.

5. Der Vermieter/die Vermieterin ist verpflichtet, auf seine Kosten für das vermietete Objekt, einschließlich Hausrat, auch zugunsten des Mieters, eine angemessene und solide Feuerversicherung abzuschließen.


RECHTE UND PFLICHTEN DES MIETERS

7. Der Mieter/die Mieterin daß er/sie über Lage, Einrichtung und gut unterhaltenen Zustand des Mietgegenstandes völlig unterrichtet ist.

8. Der Mieter/die Mieterin darf den Mietgegenstand nicht an Dritte weitervermieten, oder hierin einen größere Zahl von Personen übernachten lassen, als in diesem Vertrag vereinbart worden ist, außer mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters/der Vermieterin Bei (ohne Zustimmung) Überschreitung der oben genannten bestimmten Höchstzahl an Personen, wird der Vertrag als entbunden angesehen.

9. Der Mieter/die Mieterin wird das gemietete Objekt als ein guter Familienvater benutzen und es ordentlich und sauber bewohnen, wobei er/sie für Schäden am Objekt haften muss, einschließlich des Schadens oder Verlustes (ganz oder teilweise) des Hausgeräts, verursacht während der Mietperiode, es sei denn, dass der Mieter glaubwürdig macht, dass der Schaden ihm/ihr, seinen/ihren Familienmitgliedern oder Gästen nicht zugerechnet werden kann. Von der Schadenssumme wird der Betrag in Abzug gebracht, der Aufgrund einer Versicherung ausgezahlt wird. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache schonend und pfleglich zu behandeln. Alle Schäden sind dem Vermieter sofort oder direkt nach Beendigung der Mietzeit anzuzeigen.

10. Der Mieter/die Mieterin verpflichtet sich den Mietgegenstand nach Beendigung der Mietfrist einschließlich des darin befindlichen Inventars zurückzugeben.

11.Haustiere sind nicht erlaubt.

12. Der Mieter/die Mieterin wird den Mietgegenstand ausschließlich zu Urlaubszwecken verwenden und darf in den gemieteten Räumen weder Beruf noch Geschäft ausüben.

13. Es ist verboten, in dem Mietobjekt andere Geräte für Koch oder Waschzwecke zu verwenden, als die darin vom Vermieter angebrachten oder aufgestellten Geräte.

14. Der Mieter/die Mieterin wird, sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart, Bettwäsche selbst mitbringen.

15. Es ist dem Mieter/der Mieterin untersagt, durch Musizieren oder Lärm andere Bewohner zu belästigen.

BENUTZUNG UND INSTANDHALTUNG DER MIETSACHE:

Der Mieter/die Mieterin darf die Mietsache nur zudem im Vertrag bestimmten Zwecken benutzen. Größere Elektrogeräte (wie z.B. Heizofen) dürfen nicht benutzt werden, da die Sicherung des Mobilheims andernfalls überlastet wird.

PERSONENMEHRHEIT:

Haben mehrere Personen (z.B. Ehegatten, Vereinsmitglieder) gemietet, so haften Sie als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.

ALLGEMEIN

16. Die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter/die Mieterin erfolgt durch Aushändigung der Hausschlüssel.

17. Die Ferienunterkunft soll in der angegebenen Zeit am Tage der Ankunft bezogen werden. Mieter, die nicht rechtzeitig bei ihrer Ferienadresse ankommen (können), sind verpflichtet, den Vermieter/Schlüsselverwahrer darüber rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, so dass eine Absprache über die Schlüsselübernahme gemacht werden kann.

18. Der Mieter/die Mieterin hat den Mietgegenstand mitsamt dem gesamten Inventar, das in einem an Ort und Stelle anwesenden Inventarverzeichnis aufgeführt ist, übernommen, es sei denn, Er/Sie erhebt hiergegen innerhalb von vier Stunden nach Einzug beim Vermieter/bei der Vermieterin Einspruch. Der Vermieter/die Vermieterin ist verpflichtet, nach Beendigung der Mietfrist auf Verlangen des Mieters/der Mieterin auf dem Original des Mietvertrages zu bestätigen, dass der Mietgegenstand mitsamt dem darin befindlichen Inventar in Übereinstimmung mit der an Ort und Stelle vorhandenen Inventarliste dem Vermieter/der Vermieterin wieder übergeben worden ist.

19. Zusätzliche Kosten der Mietsumme müssen im voraus zwischen dem Mieter/der Mieterin und Vermieter/Vermieterin vereinbart und auf dem Mietvertrag angegeben werden.

20. Der Vermieter/die Vermieterin haftet nicht bei Diebstahl, Beschädigung von Eigentum des Mieters/der Mieterin oder Unfällen, daß alles unter Vorbehalt seinerseits. Der Vermieter/die Vermieterin haftet dann nicht mehr bei Mehrkosten oder Schäden, als eine normale Haftpflichtversicherung unter diesen Umständen decken würde.

LÖSUNG

Der Vermieter/die Vermieterin ist berechtigt, diesen Vertrag ohne Inverzugsetzung oder Zwischenkunft von Richter oder Schiedsmann in den nachstehenden Fällen als gelöst zu betrachten:
a) wenn zum Zeitpunkt des Mietbeginns nicht die volle Mietsumme entrichtet worden ist;
b) wenn der Mieter/die Mieterin ohne vorherige briefliche, elektronische telegrafische oder telefonische Benachrichtigung am Tage, an dem die Miete beginnt, bis 18.00 Uhr den Mietgegenstand nicht übernommen hat.
c)wenn der Mieter/die Mieterin den Verpflichtungen dieses Vertrages und/oder der/den Ordnungsbestimmung/en nicht nachkommt;
Während die Verpflichtungen des Mieters/der Mieterin auf Zahlung der vollen Mietsumme unter den 20 a, b, c und d genannten Fällen unberührt bleibt, ist der Vermieter seinerseits gehalten, für den vom Vertragspartner ungenutzten Zeitraum für das Objekt einen anderen Mieter zu suchen, um den entstehenden Schaden möglichst zu begrenzen; der durch eine solche Weitervermietung erzielte Erlös muss dann von der Forderung an den ursprünglichen Mietpartner abgezogen werden, unter Abzug eines Betrages von höchstens € 25,-- für Zeit- und Arbeitsaufwand. Diese Bestimmung gilt auch, wenn der Vertragspartner aus persönlichen Gründen das gemietete Objekt nicht in Gebrauch nehmen kann.


ANNULLIERUNG

22. Wenn der Mieter/die Mieterin aus irgendeinem Grunde seinen Mietvertrag kündigt oder aber ohne diesen Vertrag ausdrücklich zu kündigen, seine aus diesem Vertrag hervorgehenden Rechte nicht oder nur zum Teil geltend macht, ist der Mieter/die Mieterin dazu verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen und zwar: 15% des Mietbetrages (ausschließlich der Nebenkosten von Gas, Wasser, Elektrizität usw.) wenn die Annullierung länger als drei Monate vor dem Mietanfang erfolgt;

50% des Mietbetrages (ausschließlich der Nebenkosten für Benutzung von Gas, Wasser, Elektrizität usw.) wenn die Annullierung ein Monat vor dem Mietbeginn erfolgt;

75% des Mietbetrages (ausschließlich der Nebenkosten für Gas, Wasser, Elektrizität usw.) wenn die Annullierung eine Woche vor dem Mietbeginn erfolgt;

100% des Mietbetrages ( mit Verrechnung der Nebenkosten für Benutzung von Gas, Wasser, Elektrizität usw.) wenn die Annullierung kürzer als eine Woche vor dem Mietanfang erfolgt oder wenn die Mietfrist schon begonnen hat.
Falls das Mietobjekt für den gleichen Zeitraum weitervermietet werden kann, wird dem Mieter/der Mieterin der Mietpreis völlig zurückgezahlt minus max. € 25,00 -- Bearbeitungskosten.

STREITIGKEITEN

23. Bei eventuellen Meinungsverschiedenheiten, die sich aus diesem Mietvertrag bzw. näheren Vereinbarungen im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter ergeben, wird der Streitfall dem Amtsgericht Essen vorgelegt. Der Gerichtsstand ist 45144 Essen.

User Bereich

Vorteile für angemeldete User:
1. Zugang zur Wetterstation von OK Surf & Kite Schule
2. Immer auf dem Laufenden sein, mit dem OK-Newsletter.

Give us a "like" !!!

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.